21. Mai 2013

KLATSCH UND TRATSCH AUS DER EINHEIMISCHEN BÜCHERWELT (7): UND EIN PARKPLATZ FÜR ROGER MANDERSCHEID


Und dann hat Roger Manderscheid in seinem Geburtsort Itzig nun auch seinen Platz abbekommen. Angeblich handelt es sich dabei um einen schlichten Parkplatz, der nun aber auch gar nichts mit dem Leben und Werk dieses wohl bedeutendsten luxemburgischen Schriftstellers (und Zeichners) des 20. Jahrhunderts zu tun hat. Zudem ist der Autor auf dem Porträt, das die hoch an einer Fassade befestigte Plakette ziert, leider so gut wie nicht wiederzuerkennen. Schade! „Rosch“ hätte ein ehrenvolleres Andenken verdient gehabt als eine mit Rechtecken bemalte Asphaltfläche. (Das Foto von gh zeigt Manderscheid am 26. Mai 2008 – also fast auf den Tag genau vor fünf Jahren – in Itzig.)  


KLATSCH UND TRATSCH AUS DER EINHEIMISCHEN BÜCHERWELT (6): BADENPLAG-FORTSETZUNG


Esch, im herbstlichen Mai. Treue Leser der wasserschweinischen Postille erinnern sich: Vor rund einem Jahr wurde in diesen Spalten mehrfach auf die Jeff Baden-Plagiatsaffäre hingewiesen. Nun liegt das betreffende juristische Gutachten vor. Es führt auf insgesamt acht Seiten und anhand zahlreicher Beispiele vor, dass es sich bei dem Artikel „Vom Parnassus bis hinter den Atlantik. Literarisches Schreiben in Luxemburg“, erschienen in der Nr. 30 des saarländischen Kulturmagazins „Opus“, in der Tat um ein Plagiat handelt – ein Umstand, der damals, vor einem Jahr und aus nicht immer offensichtlichen Gründen, von einigen Seiten bezweifelt wurde. In besagtem „avis juridique“, das an den Verfasser des ursprünglichen Textes ergangen ist und das der Redaktion der Capybara Gazette integral vorliegt, heißt es u. a.: „Monsieur Baden ne reprend pas seulement quelques paragraphes de votre œuvre, mais reprend sa structure et son esprit de manière systématique. (...) Plusieurs phrases sont rédigées de manière quasi-identique. (...) La quasi-intégralité de son article suit de manière frappante la structure de votre œuvre  et reprend votre article en des termes similaires. (...) au vu de ces considérations, (...) le sieur Baden a (...) violé vos droits d’auteurs.“ Da Badens „Werk“ in einer saarländischen Publikation veröffentlicht wurde, werden sich demnächst deutsche Gerichte mit dem Plagiatsfall zu beschäftigen haben.